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Nachhaltigkeitsziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
Welche Maßnahmen hat das BfR ergriffen?
Ökostrom aus erneuerbaren Energien für alle BfR Liegenschaften
Seit 2019 bezieht das BfR für alle seine Liegenschaften Ökostrom. Diese Maßnahme dient auch dem Klimaschutz (Nachhaltigkeitsziel 13).
- Was ist der Nutzen für Mensch, Tier, Natur?
Elektrische Energie ist bei allen Liegenschaften des BfR ein wichtiges Gut. Sowohl der Laborbetrieb als auch der hohe Verwaltungsanteil sind energieintensiv. Durch den bezogenen Ökostrom lässt sich ein großer Anteil an CO2-Emissionen reduzieren. Somit trägt das BfR aktiv zur Klimaneutralität bei.
- Wie war die Resonanz der BfR-Beschäftigten??
Die Beschäftigten sind sehr umweltorientiert und interessiert an den Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimaneutralität. Die Entscheidung der Wahl von Ökostrom wurde positiv aufgenommen.
- Was ist als nächstes geplant?
Um auch zukünftig mit dem Ökostrom noch sparsamer umgehen zu können, ist das BfR dabei, zusammen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), ein engmaschiges Zählerkonzept zu entwickeln. Dies soll bei der Identifikation von Hochverbrauchern und nicht vermuteten Energie-Hot-Spots helfen.
- Was hat geholfen, die Maßnahme mit Leben zu füllen?
Der intensive Kontakt zur BImA und die Einführung des Umweltmanagementsystems haben zu einer schnellen Umsetzung beigetragen. Die EMAS-Forderungen waren hierfür der Auslöser. EMAS steht für Eco-Management and Audit Scheme. Dabei handelt es sich um ein Öko-Audit, das von der EU entwickelt wurde.