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Glutamat

Glutamat ist die Sammelbezeichnung für L-Glutaminsäure und ihre Salze, die in der Lebensmittelproduktion als Geschmacksverstärker (E 620 - 625) Verwendung finden. Sie gehören zu den EU-weit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen.

Verpackte Lebensmittel, denen Glutamat zugesetzt ist, müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung den Hinweis „Geschmacksverstärker“ tragen, gefolgt von der Verkehrsbezeichnung, das heißt ihrem Stoffnamen oder der entsprechenden E-Nummer. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Kantinen- und Gaststättenverpflegung, wo ein entsprechender Hinweis auf der Speisekarte erforderlich ist. Damit hat der Verbraucher die Möglichkeit, die so gekennzeichneten Lebensmittel zu meiden und sich aktiv vor Überempfindlichkeitsreaktionen durch Glutamat zu schützen.

Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
16.07.2003
Stellungnahme des BfR
Überempfindlichkeitsreaktionen durch Glutamat in Lebensmitteln 9.5 KB
PDF-Datei

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Mitteilungen

 (1)
Datum Titel Größe
24.03.2023
Mitteilung Nr. 013/2023 des BfR
Glutaminsäure und Glutamate (E 620-E 625): Gesundheitliche Bewertung der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe 57.1 KB
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