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Erdnüsse
Erdnüsse gehören zur Familie der Hülsenfrüchte und sind häufig Ursache von lebensmittelbedingten allergischen Reaktionen. Sie sind die häufigste Ursache aller berichteten tödlichen Fälle von lebensmittelverursachter Anaphylaxie. Eine Hitzebehandlung kann ihre Allergenität sogar noch steigern. Bereits Spuren allergieauslösender Bestandteile können bei Allergikern zu Beschwerden wie Hautrötung, Atemnot, und Kreislaufkollaps führen.
In der Europäischen Union besteht für verpackte Lebensmittel eine Deklarationspflicht für die bekannten Hauptallergene (auch Erdnüsse), wenn diese in einem Lebensmittel als Zutat verwendet werden. Die Kennzeichnung von unbeabsichtigt im Produktionsprozess in Lebensmittel gelangenden Allergenen durch Sätze wie „kann Spuren von … enthalten“ oder „in unserem Betrieb wird auch … verarbeitet“ ist jedoch unzureichend und schränkt die Lebensmittelauswahl für Allergiker unnötig ein. International und in Europa wird daher die Ableitung von Schwellenwerten für die kennzeichnungspflichtigen Allergene diskutiert.
Ein weiteres Problem beim Verzehr von Erdnüssen betrifft insbesondere Kleinkinder. Aufgrund der geringen Größe und der öligen Oberfläche der Erdnüsse können sie leicht in die Luftröhre und tiefere Bereiche der Atemwege gelangen. Damit sind zum Teil dauerhafte gesundheitliche Schädigungen bis hin zu Todesfällen durch Ersticken verbunden.
In etwa einem Viertel von aspirierten Fremdkörpern bei Kleinkindern sind Erdnüsse die Ursache. Das Aspirationsrisiko bei Nüssen insgesamt ist deutlich größer als bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen. Deshalb empfiehlt das BfR, Eltern, Erzieher und sonstige Aufsichtspersonen über das Risiko einer Erstickungsgefahr durch Erdnüsse zu informieren. Darüber hinaus sollte auf den Verpackungen von Nüssen ähnlich wie auf Spielzeugverpackungen ein Verbraucherhinweis wie „Achtung. Nüsse können in die Atemwege von Kindern gelangen.“ aufgedruckt werden.
Stellungnahmen
(2)Datum | Titel | Größe |
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10.08.2009 Stellungnahme Nr. 050/2009 des BfR
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Risiko Erstickungstod bei Kleinkindern durch Nüsse - BfR empfiehlt Verbraucherhinweis auf Verpackungen |
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10.10.2008 Stellungnahme Nr. 019/2009 des BfR
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Kosmetika für Kinder sollten kein Allergie auslösendes Erdnussöl enthalten |
83.7 KB |
Presseinformationen
(3)Datum | Titel | Schlagworte |
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19.11.2015 35/2015
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Erdnüsse als Allergene in Lebensmitteln: In der Regel gekennzeichnet | |
22.12.2009 37/2009
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Erstickungsgefahr von Kleinkindern durch Nüsse | |
18.12.1997 32/1997
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Neue Analysenmethode garantiert künftig mehr Produktsicherheit für Erdnußallergiker |