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5. REACH-Kongress 2021

Schwerpunkt des diesjährigen REACH-Kongresses, der vom 21. April 2021 bis 22. April 2021 stattfindet, ist der Arbeitsschutz. Das BfR beteiligt sich mit der Darstellung der aktuellen Herausforderungen für den Verbraucherschutz unter REACH.

Alle zwei Jahre veranstalten die für REACH zuständigen Bundeseinrichtungen einen REACH-Kongress. Der diesjährige Workshop wird von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) organisiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der BAuA

Das BfR bewertet chemische Stoffe auf der Grundlage der europäischen Regelung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, kurz „REACH“.

Das BfR wirkt als „Bewertungsstelle Gesundheit und Verbraucherschutz“ beim Vollzug der REACH-Verordnung mit. In Absprache mit der Europäischen Agentur für Chemikaliensicherheit (ECHA), der Bundesstelle für Chemikalien und den anderen Bewertungsstellen (Umweltbundesamt (UBA) und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) führt das BfR die gesundheitliche Risikobewertung von Stoffen durch. Dabei werden die gefährlichen Eigenschaften von Stoffen bewertet und die Exposition von Verbrauchinnen und Verbrauchern gegenüber diesen Stoffen eingeschätzt. Mithilfe dieser Daten werden Risikobewertungen von den Stoffen durchgeführt, für die eine Verbraucherexposition besteht.

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