Gesetzlicher Auftrag
Im Mittelpunkt der Arbeit des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung steht der Schutz der Gesundheit des Menschen. Mit seiner Arbeit trägt das Institut maßgeblich dazu bei, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden und verbessert so den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Zentrale Aufgabe des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesregierung. Das Institut berät das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und teilweise auch weitere oberste Bundesbehörden. Es erstellt dazu unter anderem wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat eine Beratungsfunktion und ist zudem in eine Reihe von Anmelde- und Zulassungsverfahren eingebunden.
Der wissenschaftliche, forschungsgestützte Ansatz
Die Arbeit des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zeichnet sich durch ihren wissenschaftlichen, forschungsgestützten Ansatz aus. Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Behörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung dienen allen interessierten Kreisen als wichtige Informationsquelle und Entscheidungshilfe. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung wichtige und richtungsweisende Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.
Risikokommunikation
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess ist für alle Bürger transparent darzustellen. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar, nutzbar und anwendbar.
Rechtsgrundlagen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde als bundesunmittelbare rechtsfähige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELkurz fürBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) gegründet. Seine Aufgaben ergeben sich unter anderem aus dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Gesetz (BfRG), das im Zuge der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit im Jahr 2002 in Deutschland erlassen wurde. Zudem hat der Gesetzgeber die Arbeit des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung in mehr als zehn weiteren Gesetzen - u.a. dem Pflanzenschutzgesetz, dem Gentechnikgesetz, dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem Chemikalienrecht - festgeschrieben. Nach Veränderungen im Ressortzuschnitt der Bundesministerien liegen einige Arbeitsbereiche des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUVkurz fürBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) und unterliegen den für diesen Bereich geltenden gesetzlichen Regelungen.
Rechtsgrundlagen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
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Verweise auf alle Rechtsgrundlagen
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Satzung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung
Fachliche Unabhängigkeit und Politikberatung
Damit die Bewertungen unbeeinflusst von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen erfolgen können, ist das Institut nach Maßgabe des BfRG bei seinen wissenschaftlichen Bewertungen und seiner Forschung weisungsunabhängig. Soweit das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde.
Die Bewertungen dienen einerseits der zuvor genannten Gesetzesausführung und andererseits der Politik als Entscheidungsgrundlage. Damit ist es der Anspruch des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, seine Beiträge zur Ausführung von Gesetzen und seine Politikberatung auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen: Das bedeutet: Vorhandenes Wissen wird adäquat berücksichtigt und übersichtlich dargestellt. Relevante wissenschaftliche Gegenauffassungen und Unsicherheiten werden angegeben.
Das Gesamtkonzept gemäß BfRG und der Satzung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung sieht explizit vor, sich mit allen Stakeholdern (NGOs, Verbraucherverbänden, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien) auszutauschen. Insbesondere wenn wissenschaftliche Positionen vertreten und begründet werden, ist eine beratende Beteiligung verschiedener Stakeholder von hoher Bedeutung. Um in fachlicher Breite und Tiefe den wissenschaftlichen Beratungsbedarf des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu decken, hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung deswegen verschiedene Kommissionen einberufen. Deren Mitglieder werden nach wissenschaftlicher Exzellenz ausgesucht und setzen sich aus den verschiedenen Stakeholder-Gruppen zusammen: Sie kommen aus Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und der Länder, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, privaten Laboratorien und der Industrie. Diese externen Sachverständigen beraten das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung und geben Empfehlungen ab, sie sind jedoch nicht in offizielle Entscheidungsprozesse und das Erstellen von Risikobewertungen und BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Stellungnahmen eingebunden.
Arbeitsschwerpunkte
Die Arbeitsschwerpunkte des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung umfassen
- die gesundheitliche Bewertung der biologischen und stofflich-chemischen Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln,
- wissenschaftliche Beratung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und teilweise anderer oberster Bundesbehörden
- die gesundheitliche Bewertung der Sicherheit von Stoffen (Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Biozide) sowie von ausgewählten Produkten (Bedarfsgegenstände, z. B. Textilien und Lebensmittelverpackungen, Kosmetika, Tätowiermittel und Tabakerzeugnisse),
- die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzen, Tieren,
- die Öffentlichkeitsarbeit und Risikokommunikation,
- die Entwicklung und Validierung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen und
- die Methodenentwicklung und Validierungstätigkeit der Nationalen Referenzlaboratorien.
Die Rechtsgrundlagen der Arbeit des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung stehen zum Herunterladen unter „Dokumente“ bereit.