Kategorie Mitteilungen
Mitteilung Nr. 016/2025

Lachgas: Riskante „Partydroge“

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Darum geht es:

Als Lachgas wird umgangssprachlich die Verbindung Distickstoffmonoxid (N2Okurz fürSauerstoff) bezeichnet. Es ist ein farbloses, leicht süßlich riechendes und schmeckendes Gas. In der Lebensmittelindustrie und der Gastronomie wird es zum Aufschäumen von Schlagsahne benutzt, beispielsweise in einem Sahnesyphon oder Sahnespender. Durch die hierbei eingesetzten geringen Mengen an Lachgas sind beim üblichen Verzehr entsprechender Lebensmittel gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Wegen seiner betäubenden und schmerzstillenden Wirkung wird Lachgas außerdem als Narkosemittel verwendet, vor allem in der Zahnmedizin. Im medizinisch überwachten Kurzeinsatz gilt Lachgas als praktisch nebenwirkungsfrei.

Bereits kurz nach der Entdeckung im Jahr 1772 wurde Lachgas auch zu Unterhaltungszwecken auf Jahrmärkten und im Rahmen von „Lachgaspartys“ verwendet. In den vergangenen Jahren wurde diese Nutzung als „Partydroge“ in verschiedenen europäischen Ländern wieder verstärkt beobachtet. Unter anderem in Großbritannien, den Niederlanden, in Belgien, Frankreich und Dänemark wurde deshalb der Verkauf von Lachgaskapseln an Jugendliche und teilweise auch an Erwachsene verboten oder stark eingeschränkt.

Belastbare Daten zur Nutzung von Lachgas in Deutschland liegen bisher nicht vor. Jedoch verzeichnen verschiedene Giftinformationszentren eine Zunahme von Anrufen zu Vergiftungsunfällen mit Lachgas. So wurden beim Giftnotruf Berlin zwischen 2010 und 2015 ein bis zwei Fälle pro Jahr berichtet. Im Jahr 2022 gab es bereits 7 Fälle und für 2023 wurden 20 Fälle berichtet. Dabei handelte es sich bisher überwiegend um leichte bis mittelschwere Fälle und nur vereinzelt um schwere Fälle. Im Jahr 2024 wurden 50 Vergiftungsfälle mit Lachgas erfasst. Betroffen waren zum größeren Teil Jugendliche und junge Erwachsene (36 Fälle), überwiegend mit leichter bis mittlerer Symptomatik.

Studien aus europäischen Nachbarländern belegen, dass der Konsum von Lachgas auch zu schweren und bleibenden Gesundheitsschäden führen kann. Im Großraum Paris wurden zwischen 2018 und 2021 insgesamt 181 Patientinnen und Patienten mit schweren Lachgasvergiftungen erfasst, bei denen das Rückenmark oder weitere Teile des Nervensystems teilweise stark geschädigt waren.

Die neurologischen Schäden werden durch eine Störung des Vitamin B12-Stoffwechsels verursacht. Lachgas reagiert mit Vitamin B12, das üblicherweise durch die Nahrung aufgenommen wird, und macht dieses dadurch inaktiv. Da Vitamin B12 eine wichtige Rolle beim Aufbau von Nervenzellen und bei der Blutbildung hat, kann es in der Folge deshalb unter anderem zu Lähmungen und Taubheitsgefühlen sowie zu einer besonderen Form der Blutarmut kommen.

Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung rät aufgrund der gesundheitlichen Risiken dringend, auf den Konsum von Lachgas als „Partydroge“ zu verzichten. Treten gesundheitliche Beschwerden auf, sollte umgehend ärztlicher Rat eingeholt und der Lachgas-Konsum offen angesprochen werden. Da Schäden am Nervensystem unterschiedliche und zunächst oft schwer einzuordnende Symptome verursachen, kann der Hinweis auf den Konsum für eine schnelle und richtige Diagnose entscheidend sein.

Über das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.