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Schwangere sollten weiterhin auf den Verzehr von Leber verzichten

20/1995, 23.10.1995

Auch für Kleinkinder empfiehlt das BgVV Zurückhaltung

Die stark erhöhten Vitamin-A-Konzentrationen, die in der Vergangenheit bei Untersuchungen von Schlachttierlebern gefunden wurden, lassen sich auch durch gezielte Fütterung der Tiere und restriktive Zufuhr von Vitamin A über Tierarzneimittel nur soweit senken, daß akute und chronische Vergiftungen bei üblichem Verzehr ausgeschlossen werden können. Sie liegen damit aber immer noch in einem Bereich, in dem eine fruchtschädigende Wirkung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, bei der Neubewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch den Verzehr von Leber auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das BgVV hält deshalb die Warnung aufrecht, in der Schwangerschaft auf den Genuß von Leber aller Tierarten zu verzichten und beim Verzehr von leberhaltigen Produkten sehr zurückhaltend zu sein. Kleinkinder sollten Leber und leberhaltige Erzeugnisse nicht häufiger als einmal pro Woche erhalten. Auch Vitamin-A-Präparate können erheblich zur Vitamin-A-Aufnahme des Menschen beitragen. Eine zusätzliche Einnahme von Vitamin-A-haltigen Arzneimitteln ist bei ausgeglichener Ernährung selten notwendig; sie sollte deshalb grundsätzlich nur auf ärztlichen Rat erfolgen.

Vitamin A ist ein natürlicher lebensnotwendiger Nahrungsbestandteil. Gespeichert wird er in der Leber, die aus diesem Grund hohe Vitamin-A-Gehalte aufweist und damit unter allen Lebensmitteln eine Sonderstellung einnimmt. In geringen Mengen kommt Vitamin A aber auch in anderen Nahrungsmitteln, z.B. in Milch und Milchprodukten, Eiern, Margarine und Speiseölen, vor. Der Tagesbedarf eines Erwachsenen liegt bei ca. 1 mg (3.000 IE) Vitamin A und wird durch eine ausgeglichene Ernährung abgedeckt. Überhöhte Dosen von Vitamin A können fruchtschädigend wirken. In Übereinstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung wird Schwangeren deshalb vorsorglich empfohlen, nicht mehr als 3 mg Vitamin A täglich aufzunehmen. Diese Menge ist in 20 Hühnereiern oder zehn Litern Vollmilch oder 600 g Butter/Margarine enthalten, wird also bei normaler Ernährung nicht erreicht.

Als kritische Phase für eine fruchtschädigende Wirkung von Vitamin A wird die dritte bis neunte Schwangerschaftswoche angesehen, ein Zeitraum, in dem viele Frauen noch nicht wissen, daß sie schwanger sind. Schwangere, die während der Schwangerschaft gelegentlich Leber verzehrt haben, sollten sich jedoch nicht unnötig ängstigen, da die Empfehlung des BgVV aus Vorsorgegründen ausgesprochen wird. Dem Bundesinstitut ist bisher nur ein einziger Fall bekannt, in dem eine Fruchtschädigung auf den täglichen Verzehr größerer Mengen Leber zurückgeführt werden kann.

Abgesehen von der möglichen fruchtschädigenden Wirkung kann die Aufnahme hoher Dosen von Vitamin A über einen längeren Zeitraum grundsätzlich bei jedem Verbraucher zu unerwünschten Wirkungen, wie Schwindelgefühlen, Kopfschmerzen und Erbrechen führen. Unbedenklich und ohne Einschränkung zu empfehlen ist dagegen die Aufnahme der Vitamin-A-Vorstufe. Das "Provitamin A" ist in Gemüse enthalten, z.B. als Betakarotin in Möhren oder grünem Gemüse.

Bereits 1990 hatte das damalige Bundesgesundheitsamt Schwangeren empfohlen, vorsorglich auf den Genuß von Leber zu verzichten (bga-pressedienst 47/90). Damals waren in Großbritannien überhöhte Vitamin-A-Gehalte in Schlachttierlebern gefunden worden. Untersuchungen der Landesüberwachungsbehörden bestätigten die Befunde auch für Deutschland. Leberproben enthielten durchschnittlich 18-37 mg Vitamin A pro 100 g Frischgewicht, einzelne Proben über 100 mg. Der tägliche Vitamin-A-Bedarf wäre danach bereits durch 3-5 g Leber pro Tag gedeckt worden. Das BGA warnte deshalb 1992 erneut vor dem Verzehr durch Schwangere und empfahl auch für Kleinkinder Zurückhaltung (bga-pressedienst 41/92).

Parallel wurden die zulässigen Höchstmengen für Vitamin-A-Zusätze in Futtermitteln EG-weit gesenkt und Maßnahmen eingeleitet, um den Eintrag von Vitamin A in Lebensmittel tierischer Herkunft über Vitamin-A-haltige Tierarzneimittel zu reduzieren.

Die aktuelle Bewertung der Daten ist in einem ausführlichen Bericht des BgVV zum "Vitamin-A-Gehalt in Schlachttierlebern" zusammengefaßt und für DM 5,-- bei der Pressestelle des BgVV erhältlich.

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