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Health Claims

Für gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln wird häufig der englische Begriff „Health Claims“ gebraucht. Gesundheitsbezogene und nährwertbezogene Angaben werden in der Regel zu Werbezwecken benutzt.

„Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Leistungsfähigkeit“, „Für starke Knochen“ - solche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben finden Verbraucherinnen und Verbraucher immer häufiger auf Lebensmitteln. Nährwertbezogene Angaben, wie „reich an Vitamin C“ oder „mit reduziertem Fett-Anteil“, weisen auf bestimmte Eigenschaften von Lebensmitteln hin, also: welche Nährstoffe in einem Lebensmittel in erhöhten oder verringerten Mengen vorhanden sind oder gegebenenfalls sogar fehlen.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Die Voraussetzungen für die Verwendung von Health Claims sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben geregelt. Es werden zwei Arten von gesundheitsbezogenen Angaben unterschieden:

Es gibt zum einen Aussagen über die Bedeutung eines Nährstoffs (oder einer anderen Substanz) für das Wachstum, die Entwicklung und die Körperfunktionen oder zu deren physiologische Funktion wie zum Beispiel „Calcium ist wichtig für gesunde Knochen“. Diese Aussagen werden in Artikel 13 der Verordnung geregelt. Zum anderen sind nach Artikel 14 Aussagen möglich, die auf eine Verringerung eines Krankheitsrisikos hinweisen (z.B. „eine ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen“) oder sich auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen. Aussagen, die eine arzneiliche Wirkung suggerieren oder eine Krankheitsheilung versprechen („Vitamin C - Zur Linderung von Erkältungskrankheiten“), dürfen nicht gemacht werden.

Wie wird die Verwendung der Health Claims geregelt?

Seit 2007 gilt die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Lebensmittelhersteller dürfen laut Artikel 4 dieser Verordnung nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel nur verwenden, wenn sie auf einer Positivliste aufgeführt sind und gleichzeitig das Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entspricht. Allerdings wurden  Nährwertprofile in der EU bislang noch nicht festgelegt, so dass diese Regelung noch nicht in Kraft ist. 

Die Europäische Kommission ist für die Zulassung von Health Claims zuständig. Laut der EU-Verordnung dürfen Health Claims nur verwendet werden, wenn sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und vom durchschnittlichem Verbraucher richtig verstanden werden. Somit gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt, d.h., dass alles was nicht erlaubt, verboten ist. Mit der Verordnung sollen Verbraucher vor Irreführung geschützt werden und ihnen eine Möglichkeit gegeben werden, sich eigenverantwortlich für eine gesunde und ausgewogene Ernährung zu entscheiden.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) prüft, ob die von den Herstellern vorgeschlagenen Aussagen durch wissenschaftliche Nachweise gestützt werden. Die akzeptierten Health Claims werden anschließend durch die EU-Kommission zugelassen und veröffentlicht. Die aktuell zugelassenen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel sind in einem EU-Register einzusehen.

Aufgabe des BfR

Das BfR war bei der Erstellung einer nationalen Liste gesundheitsbezogener Angaben nach Artikel 13 Absatz 2 der EU-Verordnung eingebunden.

In Deutschland waren die Lebensmittelhersteller dazu aufgefordert, ihre Vorschläge für gesundheitsbezogene Angaben nach Artikel 13 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einzureichen. Das BfR führte zusammen mit dem Max-Rubner-Institut (MRI) eine wissenschaftliche Vorprüfung dieser Angaben durch. Alle Vorschläge wurden in einer nationalen Liste gesammelt und zusammen mit dem Ergebnis der Vorprüfung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an die europäische Kommission übermittelt.

Darüber hinaus hat das BfR im Auftrag des BMEL ein wissenschaftliches Konzept zur Erstellung von Nährwertprofilen erarbeitet.

Das Konzept wurde der Öffentlichkeit im Rahmen eines Verbraucherforums im Jahr 2007 vorgestellt (https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/naehrwertprofile-6406.html).  

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Stellungnahmen

 (1)
Datum Titel Größe
15.01.2008
Stellungnahme Nr. 023/2008 des BfR
Abschlussbericht zum wissenschaftlichen Screening der gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel 150.7 KB
PDF-Datei

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Sonstige Dokumente

 (1)
Datum Titel Größe
23.04.2007
Rede Dr. Walter Töpner, BMELV
Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel 140.1 KB
PDF-Datei

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Externe Links

 (2)
Link
EFSA und Health Claims
EU-Register der Health Claims

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