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BgVV rät zu Vorsicht bei Produkten mit Grapefruitkernextrakten

16/1998, 21.07.1998

Produkte können Benzethoniumchlorid enthalten und Hautreizungen sowie andere Beschwerden verursachen

Seit einiger Zeit sind Produkte mit Grapefruitkernextrakten, denen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, zu verschiedenen Anwendungszwecken im Handel. Sie werden unter anderem als Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel offenbar vor allem in Naturprodukt-Läden, Reformhäusern und Apotheken sowie über den Versandhandel angeboten. In Prospekten, Internet-Informationen und diversen Publikationen werden Präparate mit Grapefruitkernextrakt auch als Naturheilmittel zur inneren und äußeren Anwendung mit vielfältigen Wirkungen gegen verschiedene Beschwerden beworben. Entsprechende Produkte sind als Fertigarzneimittel in Deutschland nicht zugelassen.

Das BgVV wurde darauf aufmerksam gemacht, daß in einigen Produkten Benzethoniumchlorid in Gehalten von teilweise mehr als 10 % gefunden wurde. Das Institut weist darauf hin, daß Benzethoniumchlorid als Lebensmittelzusatzstoff nicht zugelassen ist und somit auch Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugesetzt werden darf. Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs, aber auch Nahrungsergänzungsmittel, die Benzethoniumchlorid enthalten, dürfen deshalb nicht in den Verkehr gebracht werden. In kosmetischen Mitteln ist der Stoff bis zu einem Gehalt von 0,1 % zugelassen. Dies gilt jedoch nur für kosmetische Mittel, die wieder ausgespült werden.

Benzethoniumchlorid ist ein Stoff mit antimikrobiellen Eigenschaften, von dem angenommen werden kann, daß er in Grapefruitkernen natürlicherweise nicht vorkommt und vermutlich unerlaubt zugesetzt wurde. Es besteht der Verdacht, daß die in den Produktbeschreibungen genannten Wirkungen zumindest teilweise auf diesen Stoff zurückzuführen sind.

Die mit der Einnahme solcher Produkte gegebenenfalls verbundene mögliche Aufnahmemenge an Benzethoniumchlorid kann keineswegs als unbedenklich betrachtet werden. Bei äußerlicher Anwendung kann die Aufnahmemenge an Benzethoniumchlorid in einem Bereich liegen, in dem dieser Stoff in klinischen Studien am Menschen zu Hautreizungen geführt hat. Dem BgVV wurden über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker bereits einzelne Fälle unerwünschter Wirkungen nach äußerer und innerer Anwendung von Grapefruitkernextrakten gemeldet. Deshalb muß von einer Anwendung der Grapefruitkernextrakte, die Benzethoniumchlorid in den genannten hohen Konzentrationen enthalten, grundsätzlich abgeraten werden.

Auf Veranlassung des BgVV wurden die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder informiert. Einige Hersteller bzw. Händler haben ihre Produkte zwischenzeitlich vom Markt genommen. Wie das BgVV aber von einzelnen Überwachungsstellen erfahren hat, wurden bei stichprobenartigen Untersuchungen weiterhin Grapefruitkernextrakt-Produkte mit unzulässigen Gehalten an Benzethoniumchlorid im Handel gefunden. Das Institut nimmt dies zum Anlaß, auf mögliche Gesundheitsgefährdungen hinzuweisen. An Augen, Haut und Schleimhäuten können Unverträglichkeiten insbesondere bei einer Anwendung der unverdünnten Extrakte mit den genannten hohen Gehalten an Benzethoniumchlorid auftreten. Da der Verbraucher nicht erkennen kann, ob ein Produkt Benzethoniumchlorid enthält oder nicht, rät das BgVV grundsätzlich zur Vorsicht beim Verzehr bzw. der Anwendung solcher Produkte.

In der Reihe der BgVV Hefte ist nunmehr das Heft 3/1998 „Methoden zum Nachweis der gentechnischen Veränderungen in glyphosatresistenten Sojabohnen und zur Identifizierung anderer gentechnisch veränderter Pflanzen" erhältlich. Erschienen ist gleichfalls das BgVV-Heft 04/1998 „Gesundheitliche Beurteilung von Kunststoffen im Kontakt mit Lebensmitteln". Es enthält auch einen Abschnitt zur Problematik des Recyclings und der Wiederverwertbarkeit von Verpackungen aus Kunststoffen im Bereich der Lebensmittel. Beide Hefte können schriftlich oder per Fax zum Preis von jeweils 15,- DM in der Pressestelle des BgVV angefordert werden.

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