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4. BfR-Nutzerkonferenz Produktmeldungen
(05.11.2013)
In Deutschland ist das Meldeverfahren zur Meldung von Produktdaten für die medizinische Notfallberatung im Rahmen des Chemikaliengesetzes §16e im Dialog mit den meldenden Herstellern, Vertreibern und Chemiebüros 1990 eingeführt und stetig weiterentwickelt worden. Beratungsbedarf besteht besonders bei Firmen, die zum ersten Mal melden. Oft gibt es dabei Fragen, die auch für andere Nutzer hilfreich sein können.
Die Nutzerkonferenz richtet sich nicht nur an Vertreter der Industrie, sondern ausdrücklich auch an Vertreter der zuständigen Landesbehörden und Mitarbeiter nationaler und internationaler Giftinformationszentren. Da Produkte nicht nur national sondern auch international vermarktet werden, ist eine Beteiligung von importierenden Firmen sehr erwünscht.
In diesem Jahr wird der Stand des Harmonisierungsprozesses für Produktmeldungen auf europäischer Ebene von besonderer Bedeutung sein.
Die Tagungssprache ist Deutsch, eine Simultanübersetzung Deutsch-Englisch bzw. Englisch-Deutsch ist vorhanden.