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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) strebt an, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 4. Juni 2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bfr.bund.de) und bezieht sich auf das Testergebnis der BIK nach dem BITV-Prüfverfahren vom 10.03.2014. Bei diesem Test erreichte die Website 90,25 von maximal 100 erreichbaren Punkten und wurde damit als gut zugänglich bewertet.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise mit dem BGG und der BITV vereinbar:
PDF-Downloads, die vor September 2018 eingestellt wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften und sind nicht barrierefrei. Später eingestellte PDF-Dateien erstellt das BfR in barrierefreier Version oder ist bestrebt, sie schnellstmöglich durch eine solche zu ersetzen. Die BfR-Website kann zudem PDF-Dateien enthalten, die ebenfalls als HTML-Seite vorhanden sind. In diesem Fall ist die HTML-Seite als barrierefreie Alternative zur PDF-Datei anzusehen und muss die PDF-Datei nicht zwingend barrierefrei gestaltet werden. Die für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) maßgebliche EU-Norm (EN 301 549 V 3.2.1) nimmt Bezug auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die festhalten, dass Informationen sich auch über die Bereitstellung einer „konformen Alternativversion“ erreichen lassen.
Videos und Audios, die vor September 2020 eingestellt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften. Sie wurden in der Regel ohne Untertitel, Textalternativen oder Audiodeskriptionen veröffentlicht.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bfr.bund.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular https://www.bfr.bund.de/de/kontakt.html
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Telefon: 030 18412 - 0
Telefax: 030 18412 - 99099
E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand wird nicht benötigt.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de