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Leichte Sprache: Erklärung zu der Barriere-Freiheit
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.
Auch wenn ein Mensch körperlich eingeschränkt ist.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit ist für die Internet-Seite:
Das Bundes-Institut für Risiko-Bewertung möchte diese Internet-Seite barriere-frei anbieten.
Zudem sollen auch mobile Angebote von dem Bundes-Institut für Risiko-Bewertung barriere-frei sein.
In Deutschland gibt es Gesetze für die Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.
Die Gesetze stehen in dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz wird BGG abgekürzt.
Zudem stehen Gesetze in der Barriere-Freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Barriere-Freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0 wird BITV 2.0 abgekürzt.
Von der BITV gibt es eine zweite Version.
Deshalb heißt sie: BITV 2.0.
An diese Gesetze hält sich das Bundes-Institut für Risiko-Bewertung.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für die aktuelle Version von unserer Internet-Seite.
Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit wurde am 2 4. August 2 0 2 0 geschrieben.
Unsere Internet-Seite wurde auf Barrieren geprüft.
Dazu wurde im Jahr 2 0 1 4 der BIK-Selbst-Test durch-geführt.
Bei dem Test werden die Vorgaben von der BITV zu der Barriere-Freiheit von Internet-Seiten geprüft.
Bei dem BIK-Selbst-Test hat unsere Internet-Seite etwas mehr als 9 0 Punkte erreicht.
Insgesamt waren 1 0 0 Punkte für eine gute Barriere-Freiheit zu erreichen.
Unsere Internet-Seite gilt deshalb als gut zugänglich.
Dennoch gibt es noch ein paar Barrieren.
Wir arbeiten an der vollständigen Barriere-Freiheit unserer Internet-Seite.
Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-Seite?
Unsere Internet-Seite ist leider nicht barriere-frei.
Es gibt noch ein paar Barrieren.
Das müssen wir dringend verbessern.
Diese Bereiche von unserer Internet-Seite haben noch Barrieren:
- PDF-Dokumente.
Die Barrieren betreffen aber nur PDF-Dokumente aus den Jahren vor 2 0 1 8.
PDF-Dokumente sind Texte.
Manchmal sind die Text auch mit Bildern.
PDF-Dokumente sehen immer gleich aus.
Egal von welchem Gerät aus man das PDF-Dokument öffnet.
Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- Videos und Audios.
Einige Videos und Audios verfügen nicht über:
- Unter-Titel.
- Audio-Deskription.
Audio-Deskription bedeutet:
Akustische Bild-Beschreibung.
Das ist sehr hilfreich für Seh-Behinderte Menschen.
3. Andere Text-Alternativen.
Zum Beispiel Gebärden-Sprache.
Oder Leichte Sprache.
Die Barrieren sind aber nur bei Videos und Audios die noch vor dem September 2 0 2 0 erstellt wurden.
Unsere Kontakt-Daten für die Meldung von Barrieren
Vielleicht sind Ihnen auf unserer Internet-Seite Barrieren auf-gefallen.
Dann können Sie uns die Barrieren gerne mit-teilen.
Sie können eine Barriere auch direkt über unsere Feedback-Formular melden.
Sie können uns aber auch gerne anrufen.
Oder einen Brief schreiben.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Bundes-Institut für Risiko-Bewertung
Max-Dohrn-Straße 8 - 1 0
1 0 5 8 9 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 4 1 2 0
Fax-Nummer: 0 3 0 1 8 4 1 2 9 9 0 9 9
E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de
Wer hilft mir bei Nicht-Beachtung einer mitgeteilten Barriere?
Barrieren kann man mitteilen.
Dafür sind die Kontakt-Daten.
Zum Beispiel können Sie eine E-Mail schreiben.
Vielleicht sind Sie dann aber mit der Antwort nicht zufrieden.
Dann hilft eine nicht abhängige Schlichtungs-Stelle.
Nicht abhängige Schlichtungs-Stelle ist ein schweres Wort.
In Leichter Sprache heißt es:
Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.
Die Schlichtung kostet kein Geld.
Dann brauchen Sie keinen Anwalt bezahlen.
Die Schlichtung soll zu einer fairen Einigung helfen.
Ohne ein Gericht.
Das steht sogar im Gesetzt.
Es gibt dafür einen Paragrafen.
Der § 1 6 von dem BGG verpflichtet Deutschland zu einer Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle hat auch eine Internet-Seite.
Hier finden Sie alle Informationen zu der Schlichtungsstelle-Stelle.
Die Internet-Seite heißt: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Auf der Internet-Seite wird zum Beispiel das Schlichtungs-Verfahren erklärt.
Oder wie ein Antrag auf Schlichtung gestellt wird.
Der Antrag auf Schlichtung kann auch in Leichter Sprache gestellt werden.
Oder in Gebärden-Sprache.
Hier finden Sie die Kontakt-Daten von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Mauer-Straße 5 3
1 0 1 1 7 Berlin
Telefon-Nummer: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 8 0 5
Fax: 0 3 0 1 8 5 2 7 2 9 0 1
E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet-Seite: www.schlichtungsstelle-bgg.de