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Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln

FAQ des BfR vom 30.12.2014

Die Regulierung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union erfolgt zweigeteilt: Wirkstoffe werden von der Europäischen Union genehmigt, Pflanzenschutzmittel, d.h. die Produkte, die Wirkstoffe und weitere Stoffe enthalten, werden national bzw. zonal zugelassen. Die Zulassung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind in Deutschland durch das Pflanzenschutzgesetz und die zugehörigen Verordnungen sowie europäische Rechtsvorschriften geregelt. In das Zulassungsverfahren ist unter anderem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eingebunden, das die gesundheitlichen Risiken bewertet. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass von Pflanzenschutzmitteln keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen. Darüber hinaus ist das BfR an der Weiterentwicklung der Prüfrichtlinien und Bewertungskonzepte beteiligt.

Angesichts der breiten öffentlichen Diskussion um mögliche gesundheitliche Risiken von Pflanzenschutzmitteln hat das BfR Fragen und Antworten zum Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln zusammengefasst.

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30.12.2014
FAQ des BfR
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