Referenzmaterial: Zu den gesetzlichen Aufgaben des BfR gehört das Entwickeln und Verbessern von Nachweismethoden für Erreger, die über Lebensmittel auf den Menschen übertragbar sind, sowie für unerwünschte oder verbotene Substanzen in Lebensmitteln. Zudem überprüfen die Nationalen Referenzlabore regelmäßig die Methodenkompetenz der amtlichen Untersuchungsämter. Dafür wird tierisches Referenzmaterial benötigt. Dieses stammt entweder von unbehandelten Tieren, die nachgewiesen frei von den fraglichen Erregern oder Substanzen sind, oder von solchen Tieren, die gezielt mit bestimmten Erregern infiziert oder mit Substanzen behandelt wurden. Als Referenzmaterial dienen je nach Methode Kot, Spontanurin, Haare oder Federn, Eier, Milch, Blut oder Fleisch.
Ausbildung: Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung schreiben vor, dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde an der Pflege von Versuchstieren und in Tierversuchen beteiligt werden dürfen. Die Sachkunde ist durch regelmäßige Weiterbildungen zu erhalten. Deshalb bildet das BfR Tierpflegerinnen und -pfleger der Fachrichtung Forschung und Klinik aus und schult Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei geplanten Tierversuchen gemäß den behördlichen Vorgaben. Dabei werden zunächst viele Schulungsmethoden eingesetzt, für die keine Tiere verwendet werden müssen, wie zum Beispiel Unterweisungen, Lehrvideos, die Arbeit mit künstlichen Modellen und die praktische Unterweisung in der täglichen Arbeit. Erst wenn diese Methoden ausgeschöpft sind, werden bestimmte Vorgehensweisen an lebenden Tieren geübt, damit sie im Versuch sicher angewendet und die Versuchstiere so wenig wie möglich belastet werden.
Reduction: In einem Projekt wurde gezeigt, dass die Reproduzierbarkeit von Versuchsergebnissen durch vorherige Gewöhnung (Habituation) der Tiere an die Versuchsapparatur erhöht werden kann. Dies geschieht vornehmlich durch eine Verringerung der zufälligen Variabilität in den Daten zugunsten von stabilen Verhaltensmustern, die sich durch Habituation entwickeln. Durch den gezielten Einsatz solcher Habituierungsmaßnahmen, kann die Zahl der benötigten Versuchstiere deutlich verringert werden.
Refinement: Entsprechend Artikel 4 der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird das „Refinement“ (Verbesserung, Verfeinerung) von den Mitgliedstaaten besonders betont. Dies bedeutet, dass mögliche Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden beim Tier zu vermeiden oder so weit wie möglich zu verringern sind. Die Fachgruppe „Versuchstierkunde" und die Tierhaltung des BfR erforschen, wie man die Belastung von Versuchstieren möglichst objektiv ermitteln und verringern kann. Das Ziel ist, bessere Haltungs- und Versuchsbedingungen zu etablieren.
Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln: Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben führt das BfR Tierversuche zur Beurteilung der Sicherheit und möglichen Kontamination von tierischen Lebensmitteln durch.
Referenzmaterial: Zu den gesetzlichen Aufgaben des BfR gehört das Entwickeln und Verbessern von Nachweismethoden für Erreger, die über Lebensmittel auf den Menschen übertragbar sind, sowie für unerwünschte oder verbotene Substanzen in Lebensmitteln. Zudem überprüfen die Nationalen Referenzlabore regelmäßig die Methodenkompetenz der amtlichen Untersuchungsämter. Dafür wird tierisches Referenzmaterial benötigt. Dieses stammt entweder von unbehandelten Tieren, die nachgewiesen frei von den fraglichen Erregern oder Substanzen sind, oder von solchen Tieren, die gezielt mit bestimmten Erregern infiziert oder mit Substanzen behandelt wurden. Als Referenzmaterial dienen je nach Methode Kot, Spontanurin, Haare oder Federn, Eier, Milch, Blut oder Fleisch.
Ausbildung: Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung schreiben vor, dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde an der Pflege von Versuchstieren und in Tierversuchen beteiligt werden dürfen. Die Sachkunde ist durch regelmäßige Weiterbildungen zu erhalten. Deshalb bildet das BfR Tierpflegerinnen und -pfleger der Fachrichtung Forschung und Klinik aus und schult Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei geplanten Tierversuchen gemäß den behördlichen Vorgaben. Dabei werden zunächst viele Schulungsmethoden eingesetzt, für die keine Tiere verwendet werden müssen, wie zum Beispiel Unterweisungen, Lehrvideos, die Arbeit mit künstlichen Modellen und die praktische Unterweisung in der täglichen Arbeit. Erst wenn diese Methoden ausgeschöpft sind, werden bestimmte Vorgehensweisen an lebenden Tieren geübt, damit sie im Versuch sicher angewendet und die Versuchstiere so wenig wie möglich belastet werden.
Reduction: In einem Projekt wurde gezeigt, dass die Reproduzierbarkeit von Versuchsergebnissen durch vorherige Gewöhnung (Habituation) der Tiere an die Versuchsapparatur erhöht werden kann. Dies geschieht vornehmlich durch eine Verringerung der zufälligen Variabilität in den Daten zugunsten von stabilen Verhaltensmustern, die sich durch Habituation entwickeln. Durch den gezielten Einsatz solcher Habituierungsmaßnahmen, kann die Zahl der benötigten Versuchstiere deutlich verringert werden.
Refinement: Entsprechend Artikel 4 der Europäischen Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird das „Refinement“ (Verbesserung, Verfeinerung) von den Mitgliedstaaten besonders betont. Dies bedeutet, dass mögliche Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden beim Tier zu vermeiden oder so weit wie möglich zu verringern sind. Die Fachgruppe „Versuchstierkunde" und die Tierhaltung des BfR erforschen, wie man die Belastung von Versuchstieren möglichst objektiv ermitteln und verringern kann. Das Ziel ist, bessere Haltungs- und Versuchsbedingungen zu etablieren.
Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln: Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben führt das BfR Tierversuche zur Beurteilung der Sicherheit und möglichen Kontamination von tierischen Lebensmitteln durch.