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Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln

Aktualisierte FAQ des BfR vom 16. April 2025

In Deutschland sind 17 Prozent der Bevölkerung tätowiert - Tendenz steigend. Am häufigsten gibt die Gruppe der 25- bis 34-Jährigen an, mehrere Tattoos zu haben (Statista, 2021). Tätowiermittel können aus vielen Einzelsubstanzen bestehen, die in ihrer möglicherweise gesundheitsschädlichen Wirkung für diese Anwendung nicht bewertet sind. Die dabei am häufigsten verwendeten Pigmente sind nach wie vor schwarze Ruße und weißes Titandioxid. Für bunte Tätowierungen werden meist organische Pigmente verwendet, die eine hohe Farbbrillanz aufweisen. In „Permanent Make-up“ kommen zudem häufiger Eisenoxide zum Einsatz. Problematische Verunreinigungen in Tätowiermitteln können z. B. krebserzeugende aromatische Amine in organischen Farbmitteln sein. Auch  bestimmte Konservierungsmittel und Spuren von Schwermetallen, sowie mikrobielle Kontamination der Tätowiertinte werden als problematisch angesehen. Ferner gibt es Tätowiermittel mit Spezialeffekten wie etwa „Glow-in-the-dark“, deren Inhaltsstoffe weitgehend unbekannt sind. Als unerwünschte akute Folgen können auftreten: Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narben oder allergische Reaktionen. Über die Langzeitwirkungen von Tätowiermitteln ist wenig bekannt.

Seit 2022 ist der Einsatz bestimmter Stoffe in Tätowiermitteln und „Permanent Make-up“ in der Europäischen Union beschränkt . Mit dieser Beschränkung wird die Verwendung von Stoffen mit bekannten und vermuteten gesundheits­schädigenden Wirkungen reguliert und es werden Höchst­konzentrationen für diese Stoffe in Tätowiermitteln festgelegt. Bislang gibt es keine verbindlichen Kriterien, nach denen eine Sicherheitsbewertung von Tätowiermitteln erfolgen kann. Daher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Mindestanforderungen für Tätowiermittel und Prüfmethoden für Hersteller und Inverkehrbringer erarbeitet, da diese für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind.

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16.04.2025
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