Sie befinden sich hier:
Arbeitsgruppe Textilien - Arbeitskreis "Gesundheitliche Bewertung"
Bekleidungstextilien gehören zu den sonstigen Bedarfsgegenständen nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Sie sind weder anmelde- noch zulassungspflichtig, so dass die Behörden über Textilhilfsmittel und Farbmittel nicht im einzelnen informiert sind.
Aufgabe der Arbeitsgruppe Textilien
Die Aufgabe des Arbeitskreises "Gesundheitliche Bewertung von Textilhilfsmitteln und -farbmitteln" der Arbeitsgruppe Textilien besteht vor allem in der Unterstützung des BfR bei der Erarbeitung genereller Aussagen über das Gefährdungspotenzial der in textilen Bedarfsgegenständen als Ausrüstungs- und Hilfsmittel eingesetzten Stoffgruppen, wobei Prioritäten für den gesundheitlichen Verbraucherschutz aufgezeigt und Forschungsbedarf formuliert werden soll.
Sonstige Dokumente
(11)Datum | Titel | Größe |
---|---|---|
08.03.2006 |
Aktualisierter Bericht über die 12. Sitzung |
107.0 KB |
16.12.2003 |
Bericht über die 11. Sitzung |
114.5 KB |
20.07.2001 |
Bericht über die 10. Sitzung |
42.2 KB |
29.09.1998 |
Bericht über die 9. Sitzung |
17.7 KB |
12.06.1996 |
Bericht über die 7. Sitzung |
14.2 KB |
04.12.1995 |
Bericht über die 6. Sitzung |
13.3 KB |
18.05.1995 |
Bericht über die 5. Sitzung |
17.0 KB |
23.11.1994 |
Bericht über die 4. Sitzung |
17.0 KB |
15.06.1994 |
Bericht über die 3. Sitzung |
8.9 KB |
15.11.1993 |
Bericht über die 2. Sitzung |
14.9 KB |
22.06.1993 |
Bericht über die 1. Sitzung |
13.1 KB |