Übersicht "Fragen und Antworten zur Risikoabschätzung bei Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern"
Was versteht man unter Risikokommunikation?
Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag zur Risikokommunikation. Es soll die Öffentlichkeit zeitnah über die Ergebnisse seiner Bewertungen und sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse informieren, die Belange der „
Stakeholder“ berücksichtigen und in den Prozess von Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikokommunikation einbeziehen. Risikokommunikation ist damit mehr als die Information der Öffentlichkeit; Risikokommunikation ist ein ergebnisoffener Dialog zwischen dem Institut und denjenigen, die ein begründetes Interesse an den Risikobewertungen des BfR haben. Zu diesen „
Stakeholdern“ zählen Vertreter der Verbraucher, der Industrie, aus Wissenschaft und Politik ebenso wie die Medien und andere interessierte Kreise. Neben den klassischen Instrumenten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit setzt das BfR dafür moderne Elemente der Risikokommunikation ein. Verbraucherforen,
Round-Table-Gespräche und Verbraucherkonferenzen gehören ebenso dazu wie Umfragen und Studien zur Risikowahrnehmung. Mit Hilfe dieser Instrumente soll die Kommunikation über Risiken kontinuierlich entwickelt und verbessert werden.
9115, 9110, 9114, 9109, 9111, 9117, 9116, 9113, 9112