Im Januar 2011 hat eine kalifornische Behörde (Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA), California Environmental Protection Agency ) 4-Methylimidazol (4-MEI) als krebserzeugend (kanzerogen) eingestuft. Lebensmittel, die mit diesen Zuckerkulören gefärbt sind, müssen in Kalifornien Warnhinweise tragen, wenn der Verzehr dieser Lebensmittel dazu führen kann, dass mehr als 29 µg 4-MEI pro Tag aufgenommen werden. Diese Regelung gilt in Kalifornien, aber nicht in den anderen Staaten der USA. Die kalifornischen Behörden haben bei ihrer Bewertung angenommen, dass die kanzerogene Wirkung von 4-MEI nicht einem Schwellenwert-Mechanismus unterliegt. Unter dieser Voraussetzung würde jede noch so kleine Menge mit einem gewissen, wenn auch kleinen, Krebsrisiko assoziiert sein. Das Krebsrisiko, das mit einer lebenslangen Aufnahme von 4-MEI in einer Menge von 29 µg pro Tag verbunden ist, wird von den Kalifornischen Behörden als tolerierbar angesehen („No Significant Risk Level “).
Anders als die kalifornischen Behörden geht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) davon aus, dass für die an Mäusen beobachtete kanzerogene Wirkung von 4-MEI ein Schwellenwert angenommen werden kann, da keine genotoxischen Wirkungen beobachtet wurden. Aufgrund des Wirkmechanismus unterscheidet man nicht-genotoxisch wirksame und genotoxisch wirksame Substanzen. Für genotoxische Stoffe kann keine Schwellendosis angenommen werden, unterhalb derer keine adversen Wirkungen mehr erwartet werden.
Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme von 4-MEI über den Verzehr von Getränken und anderen Lebensmitteln, die mit den genannten Zuckerkulören gefärbt sind, unter Beachtung der Höchstmengen für 4-MEI in diesen Farbstoffen gesundheitlich unbedenklich ist.
In Kalifornien wird ein anderer Ansatz des Verbraucherschutzes angewendet als in der EU. In Kalifornien müssen Lebensmittel, die mit diesen Zuckerkulören gefärbt sind, Warnhinweise tragen, wenn der Verzehr dieser Lebensmittel dazu führen kann, dass mehr als 29 µg 4-MEI pro Tag aufgenommen werden. In der EU soll mit der Begrenzung der Menge von 4-MEI in Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) und Ammonsulfit-Zuckerkulör (E 150d) sichergestellt werden, dass mit dem Konsum von Lebensmitteln, die mit diesen Zuckerkulören gefärbt sind, keine gesundheitlich bedenklichen Mengen an 4-MEI aufgenommen werden. In der EU ist die von der kalifornischen Behörde als tolerierbar angesehene Aufnahmemenge von 29 µg 4-MEI pro Tag nicht maßgeblich, weil für die an Mäusen beobachtete kanzerogene Wirkung von 4-MEI ein Schwellenwert angenommen werden kann. Von der EFSA wurde für 4-MEI die höchste Dosis, die in einer Studie zur chronischen Toxizität und Kanzerogenität mit Mäusen noch nicht zu unerwünschten Wirkungen geführt hat (No Observed Adverse Effekt Level , NOAEL), mit 80 mg/kg Körpergewicht und Tag angegeben. Diese unterschiedlichen Ansätze des Verbraucherschutzes führen immer wieder zur Verunsicherung von Verbrauchern in Deutschland.
Die Stellungnahme der kalifornischen Behörde ist unter http://oehha.ca.gov/public_info/facts/4MEIfacts_021012.html abrufbar.
Im Januar 2011 hat eine kalifornische Behörde (Office of Environmental Health Hazard Assessment (OEHHA), California Environmental Protection Agency ) 4-Methylimidazol (4-MEI) als krebserzeugend (kanzerogen) eingestuft. Lebensmittel, die mit diesen Zuckerkulören gefärbt sind, müssen in Kalifornien Warnhinweise tragen, wenn der Verzehr dieser Lebensmittel dazu führen kann, dass mehr als 29 µg 4-MEI pro Tag aufgenommen werden. Diese Regelung gilt in Kalifornien, aber nicht in den anderen Staaten der USA. Die kalifornischen Behörden haben bei ihrer Bewertung angenommen, dass die kanzerogene Wirkung von 4-MEI nicht einem Schwellenwert-Mechanismus unterliegt. Unter dieser Voraussetzung würde jede noch so kleine Menge mit einem gewissen, wenn auch kleinen, Krebsrisiko assoziiert sein. Das Krebsrisiko, das mit einer lebenslangen Aufnahme von 4-MEI in einer Menge von 29 µg pro Tag verbunden ist, wird von den Kalifornischen Behörden als tolerierbar angesehen („No Significant Risk Level “).
Anders als die kalifornischen Behörden geht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) davon aus, dass für die an Mäusen beobachtete kanzerogene Wirkung von 4-MEI ein Schwellenwert angenommen werden kann, da keine genotoxischen Wirkungen beobachtet wurden. Aufgrund des Wirkmechanismus unterscheidet man nicht-genotoxisch wirksame und genotoxisch wirksame Substanzen. Für genotoxische Stoffe kann keine Schwellendosis angenommen werden, unterhalb derer keine adversen Wirkungen mehr erwartet werden.
Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die Aufnahme von 4-MEI über den Verzehr von Getränken und anderen Lebensmitteln, die mit den genannten Zuckerkulören gefärbt sind, unter Beachtung der Höchstmengen für 4-MEI in diesen Farbstoffen gesundheitlich unbedenklich ist.
In Kalifornien wird ein anderer Ansatz des Verbraucherschutzes angewendet als in der EU. In Kalifornien müssen Lebensmittel, die mit diesen Zuckerkulören gefärbt sind, Warnhinweise tragen, wenn der Verzehr dieser Lebensmittel dazu führen kann, dass mehr als 29 µg 4-MEI pro Tag aufgenommen werden. In der EU soll mit der Begrenzung der Menge von 4-MEI in Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) und Ammonsulfit-Zuckerkulör (E 150d) sichergestellt werden, dass mit dem Konsum von Lebensmitteln, die mit diesen Zuckerkulören gefärbt sind, keine gesundheitlich bedenklichen Mengen an 4-MEI aufgenommen werden. In der EU ist die von der kalifornischen Behörde als tolerierbar angesehene Aufnahmemenge von 29 µg 4-MEI pro Tag nicht maßgeblich, weil für die an Mäusen beobachtete kanzerogene Wirkung von 4-MEI ein Schwellenwert angenommen werden kann. Von der EFSA wurde für 4-MEI die höchste Dosis, die in einer Studie zur chronischen Toxizität und Kanzerogenität mit Mäusen noch nicht zu unerwünschten Wirkungen geführt hat (No Observed Adverse Effekt Level , NOAEL), mit 80 mg/kg Körpergewicht und Tag angegeben. Diese unterschiedlichen Ansätze des Verbraucherschutzes führen immer wieder zur Verunsicherung von Verbrauchern in Deutschland.
Die Stellungnahme der kalifornischen Behörde ist unter http://oehha.ca.gov/public_info/facts/4MEIfacts_021012.html abrufbar.