Sie befinden sich hier:
Produktsicherheit
Verbraucher kommen täglich mit Produkten wie Kosmetika, Lebensmittelverpackungen oder Spielzeug in Kontakt. Aufgabe des BfR ist es, die Risiken dieser Produkte zu bewerten und mit Empfehlungen zur Produktsicherheit beizutragen. Für die gesundheitliche Bewertung hat das BfR einen Leitfaden entwickelt.
Produktsicherheit ist somit eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes. Dabei geht es um Fragen wie: Kann ein Spielzeug giftig sein? Verursacht eine Hautcreme Allergien? Wie reagiert die Haut auf Waschmittelrückstände?
Im Arbeitsfeld „Produktsicherheit“ des BfR bewertet das Institut die gesundheitlichen Risiken einer Vielzahl verschiedener Produkte aus den folgenden Produktgruppen:
- Kosmetische Mittel und Hygieneerzeugnisse
- Verpackungen und Behälter für Lebensmittel
- Spielzeug
- Bekleidung
- Wasch- und Reinigungsmittel
- Tabakerzeugnisse
- Sonstige verbrauchernahe Produkte wie Möbel, Matratzen, Teppiche, Hobbyprodukte
Ob ein gesundheitliches Risiko bei den verschiedenen Produkten besteht, hängt nicht nur von den Inhaltsstoffen ab, sondern in erster Linie davon, wie Verbraucher mit ihnen in Kontakt kommen. Entscheidend ist somit, ob die enthaltenen Substanzen in dem Produkt fest eingebunden sind oder herausgelöst werden. Das BfR untersucht daher nicht nur die verwendeten Substanzen, sondern auch ihre Freisetzung.
Die Ergebnisse der BfR-Risikobewertung fließen in Empfehlungen an die Hersteller ein.
Woher kommen die Daten zur Risikobewertung von Produkten?
- Für die Risikobewertung benutzt das BfR Daten aus unterschiedlichen Quellen, zum Beispiel:
- allgemein zugängliche Daten
- Daten aus eigener experimenteller Forschung
- Daten aus BfR-Forschungsaufträgen an Universitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen
- Daten externer Sachverständiger
Internationale Kooperation
Das BfR arbeitet mit internationalen Instituten zusammen und schlägt diesen Maßnahmen zur Risikobewertung und -vermeidung vor. Es bringt seine Kenntnisse unter anderem bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) oder dem Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit Scientific Committee on Consumer Safety der Europäischen Kommission ein und arbeitet eng mit diesen Organen zusammen.
Rechtliche Grundlagen:
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
Verordnung über kosmetische Mittel (KosmetikV) - Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf
dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG)
Stellungnahmen
(2)Datum | Titel | Größe |
---|---|---|
21.03.2024 Stellungnahme Nr. 017/2024 des BfR
|
MnHexP in Urinproben: Bewertung des gesundheitlichen Risikos |
592.5 KB |
23.02.2024 Stellungnahme Nr. 011/2024 des BfR
|
MnHexP in Urinproben: Erste Einschätzungen zu gesundheitlichen Wirkungen |
666.4 KB |
Mitteilungen
(5)Datum | Titel | Größe |
---|---|---|
13.02.2024 Mitteilung Nr. 004/2024
|
MnHexP: Hintergrundinformationen zum Nachweis des Abbauproduktes eines Weichmachers in Urinproben |
394.4 KB |
05.01.2022 Gemeinsame Mitteilung Nr. 004/2022 der BAuA, des BfR und des UBA
|
Neuartige Materialien sollen sicher und nachhaltig sein |
170.7 KB |
19.01.2021 Mitteilung Nr. 001/2021 des BfR
|
Risiken neuer Materialien frühzeitig erkennen: Auftakttreffen der behördenübergreifenden Arbeitsgemeinschaft „Advanced Materials“ |
149.5 KB |
06.11.2020 Mitteilung Nr. 050/2020 des BfR
|
3D-Druck - eine „staubige“ Angelegenheit? |
113.3 KB |
04.12.2019 Mitteilung Nr. 048/2019 des BfR
|
3D-Druck: Forschungsprojekte zu gesundheitlichen Risiken gestartet |
131.4 KB |